Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Parteienbezogener Geltungsbereich der Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den inländischen Erwerb von Dienstleistungen von der Agentur 2m Advertising GmbH, Budenheimer Weg 73, 55262 Heidesheim.
Die nachstehenden Bedingungen sind Gegenstand aller künftigen Vereinbarungen zwischen den Parteien des Vertrages, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme bedarf.

 

2. Widerstreitende Bedingungen

Im Falle widerstreitender Bedingungen des Kunden, ist, um sie in Geltung zu bringen, die schriftliche Zustimmung durch die Agentur erforderlich. Erfolgt eine derartige Zustimmung nicht, bzw. nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach erstmaliger Aufforderung, sind nur die nachfolgenden Regelungen anwendbar.

 

3. Vertragsinhalt, Schriftform

Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden.
Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch den Auftrag des Kunden und die Dokumente bestimmt, die im Vorfeld des Vertragsschlusses ausgetauscht wurden.
Alle Vereinbarungen, die zur Ausführung des Auftrages getroffen wurden, sind schriftlich zu vereinbaren. Die Schriftform im Sinne dieses Absatzes ist auch beachtet, wenn sie in elektronischer Form erfolgt, § 126 III BGB. Soweit Nebenabreden und Ergänzungen zu dem Auftrag getroffen werden, unterfallen auch sie dem Schriftformerfordernis.
Werden nur mündliche Vertragsabsprachen getroffen, so sendet die Agentur dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen ein Memo zu, dass – sofern es nicht innerhalb einer Woche nach Zugang zurückgewiesen wird – zum verbindlichen Vertragsinhalt wird.
Eine Änderung dieser Schriftformvorgaben ist ebenfalls nur in Schriftform möglich.

 

4. Bezugnahme auf die Auftragsnummer

Die auftragsbezogene Korrespondenz ist kundenseitig unter Nennung der Vertrags- oder Auftragsnummer zu führen, die die Agentur vergeben hat.

 

5. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vertraglichen Honorars für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen ihm von der Agentur überlassenen und im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit Nutzungen – insbesondere Internetnutzungen – so gestaltet werden, dass sie über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen, bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung.

 

6. Zurückbehaltungsrecht

Die Agentur ist berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht an Rechtsübertragungen oder Leistungen auszuüben, soweit der Kunde fällige Zahlungen aus diesem oder einen anderen Vertragsverhältnis mit der Agentur nicht erbracht hat.

 

7. Urheberrecht, Sanktionen

Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sind als persönliche und geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Um ein Rechtemanagement zu gewährleisten sichert der Kunde der Agentur zu, dass er – nach Aufforderung – den Umfang der Nutzung zeitnah mitteilt.
Die Arbeiten der Agentur dürfen weder vom Kunden noch von kundenseitig beauftragen Dritten geändert, nachgeahmt oder reproduziert werden.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Jede Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 7 bezeichneten Rechte zieht ein zusätzliches Honorar in Höhe des doppelten ursprünglich vereinbarten Honorars nach sich, mindestens jedoch 2.500,- .

 

8. Vergütung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur kann Vorschüsse einfordern.
Die Festlegung von Pauschalhonoraren setzt die möglichst detaillierte Definition des Projektes bzw. der Aufgabenstellung und der zu erbringenden Leistungen voraus.
Die erste Besprechung mit der Agentur ist für den Kunden kostenfrei und für die Vertragspartner ohne Verbindlichkeit, sofern damit keine detaillierte Beratung bzw. keine konkrete Aktion verbunden ist.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind oder einen unvorhersehbaren Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert entlohnt.
Insbesondere sind alle erwachsenen Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), vom Kunden zu erstatten.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine günstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung bei dem Kunden gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurück zu geben.
Zahlungen sind – soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Maßgeblich ist der Geldeingang.
Überschreitet der Kunde den Termin, steht der Agentur – ohne weitere Mahnung – ein Verzugszins von zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.
Soweit der Kunde während der Bearbeitung des Auftrages die Voraussetzungen der Leistungserstellung ändert, sind die anfallenden und neuen Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Freistellung von jeglichen eingegangenen Verbindlichkeiten der Agentur gegenüber Dritten.
Dem Kunden wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Die wirksame Ausübung des Rechts setzt voraus, dass er die angefallenen Leistungen zuzüglich einer Stornogebühr begleicht und schriftlich seinen Rücktritt gegenüber der Agentur erklärt.
Alle genannten Geldbeträge und im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

9. Pflichten des Kunden

Dem Kunden obliegt es, die relevanten Daten zur Auftragsabwicklung der Agentur zur Verfügung zu stellen.
Eine kundenseitige Weitervergabe des ganzen oder teilweisen Auftrags oder eines damit in Zusammenhang stehenden Projekts ist – zur Sicherung der Qualität der Arbeit der Agentur – nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

 

10. Geheimhaltung

Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehungen von dem Kunden erhält, vertraulich zu behandeln. Werden bestimmte Daten als streng vertraulich bezeichnet, so sichert die Agentur zu, diese fünf Jahre nach Übergabe geheim zu halten.
Der Schutz der Kundendaten vor dem Zugriff Dritter wird mit den branchenüblichen Mitteln gewährleistet.

 

11. Korrekturen, Freigabe, Gewährleistung und Haftung

Dem Kunden stehen während der Auftragsbearbeitung durch die Agentur drei Korrekturen zu.
Eine Korrektur erschöpft sich in inhaltlichen Änderungen. Das inhaltlich geänderte Dokument tritt an die Stelle des Originals. Eine konzeptionelle Korrektur ist seitens der Agentur nicht geschuldet.
Mit der Freigabe erkennt der Kunde die Leistung der Agentur als vertragsgemäße Erfüllung an. Mit der Freigabe erlischt der vertraglich vereinbarte Anspruch auf Korrektur. Spätere Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, sind neue Angebote, die die Agentur gegen Honorar annehmen kann.
Fordert die Agentur zur Freigabe auf und erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung, so gilt die Freigabe als erteilt.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von eine Woche nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
Ersatzpflichten aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bleiben unberührt.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Die Pflichten aus Ziff. 10 bleiben davon unberührt.
In jedem Fall haftet die Agentur nur bis zur Höhe des Ertrages, der sich aus dem Auftrag ergibt.

 

12. Allgemeine Hinweise und wettbewerbsrechtliche Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare, gewichtige Risiken hinweisen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen (patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- und Eintragungsfähigkeit) Vorschriften der von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen, ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund von Leistungen der Agentur gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet sie nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnlichen Ansprüchen Dritter.
Für den Fall, dass wegen einer Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
In jedem Fall haftet die Agentur nur bis zur Höhe des Ertrages, der sich aus dem Auftrag ergibt.

 

13. Markenrechte

Sollen Markenrechte für Deutschland und/ oder für andere Länder registriert werden, so bietet die Agentur die Einschaltung eines agenturfremden Spezialisten an. Eine derartige Vereinbarung ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages.

 

14. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften – beispielsweise an die GEMA – abzuführen. Soweit diese Gebühren von der Agentur verauslagt werden, sind sie – auf Nachweis – vom Kunden zu erstatten.

 

15. Unterlagen der Agentur

Alle Unterlagen, die die Agentur – gleich welchem Mediums – selbst hergestellt hat, verbleiben in Ihrem Eigentum.
Eine Eigentumsübertragung auf den Kunden oder einen von Ihn benannten Dritten ist nur unter den Voraussetzungen eines gesonderten Vertrages (Buy Out) möglich.

 

16. Außendarstellung

Der Kunde sichert der Agentur zu, dass sie ihn als Referenz aufführen und die entwickelten Werbemittel angemessen und im Rahmen des Branchenüblichen für Eigenwerbung publizieren darf.

 

17. Durchführung der Aufträge

Die Agentur erbringt ihre Leistung nach besten Wissen und Gewissen auf der Basis der ihr zugänglichen Daten und Fakten.
Die Agentur wird – soweit sie Dritte mit der Erfüllung Ihrer Aufgaben betraut – den Kunden um Freigabe von Dokumenten bitten, um diese an den Dritten weiter zu reichen. Die Dokumente werden durch die Agentur gekennzeichnet und mit einem entsprechenden Hinweis an den Kunden versandt. Die Freigabe anderer Dokumente – insbesondere Vorversionen – ist für die Agentur nicht verbindlich und führt zu keinerlei Ansprüchen gegen die Agentur oder den von ihr beauftragten Dritten.

 

18. Höhere Gewalt

Ist die Durchführung des Projekts aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so ist die Agentur berechtigt, während eines Zeitraums von zwölf Wochen die Arbeit an dem Auftrag einzustellen. Sollte nach dieser Zeit, das die Höhere Gewalt begründende Ereignis nicht weggefallen sein, kann jede Partei die Aufhebung des Vertrags verlangen. Mit der Aufhebung entfallen die gegenseitigen Ansprüche, jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

 

19. Rechtswahl, Mediation, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Die Parteien des Vertrages vereinbaren, dass Sie vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine gütliche Einigung im Rahmen eines Mediationsverfahrens anstreben. Soweit keine Einigung bzgl. der Besetzung des Mediatorenteams erzielt werden kann, werden die Mediatoren vom Vorstand des Fördervereins für Mediation im öffentlichen Bereich bestellt, unter Ausschluss der Benennenden.
Besteht Uneinigkeit über die Kostenfrage des Mediationsverfahrens, werden Sie von Parteien zu gleichen Teilen übernommen.
Das Mediationsverfahren ist vier Wochen nach schriftlicher Anzeige der Streitigkeit einzuleiten. Den Parteien steht es frei, sechs Monate nach der schriftlichen Anzeige den Rechtsweg zu beschreiten. Zuvor ist das Scheitern der Mediation zu erklären.
Gerichtsstand ist Mainz.

 

20. Nebenabreden

Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Der Kunde kann nur einen anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch aufrechnen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird durch Vereinbarung der Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.